In der jüdischen Religionsgesetzgebung (Halacha) ist das Kastrieren von Tieren grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert auf zwei wesentlichen Prinzipien:
- Tza’ar Ba’alei Chayim (Verbot von Tierleid): Die Tora verbietet es ausdrücklich, Tieren unnötige Schmerzen zuzufügen.
- Sirus (Verbot der Sterilisation): Levitikus 22:24 wird so ausgelegt, dass die Beschädigung der Fortpflanzungsorgane bei männlichen Tieren (und Menschen) untersagt ist.
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Einzelheiten zu den Regeln:
- Männliche Tiere: Die Kastration männlicher Tiere ist ein striktes Verbot (Sirus).
- Weibliche Tiere: Auch die Sterilisation weiblicher Tiere (Spaying) ist nach den meisten Auslegungen verboten, oft aufgrund des Prinzips, kein unnötiges Leid zuzufügen (Tza’ar Ba’alei Chayim).
- Ausnahmen: In Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Tier leidet oder zur Verhinderung von Krankheiten, können Rabbiner Ausnahmen zulassen. Oft wird in solchen Fällen empfohlen, das Tier vorübergehend an einen Nichtjuden zu verkaufen, der die Kastration durchführen lässt.
- Haustiere: Die Kastration von Haustieren zur bloßen Bequemlichkeit ist nach halachischen Grundsätzen nicht erlaubt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bewahrung der Schöpfung und das Verbot, Leid zuzufügen, im Vordergrund stehen, weshalb die Kastration ohne medizinische Notwendigkeit nicht gestattet ist.
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Heute lesen wir 3. Mose 19 bis 22. Wir wünschen euch einen schönen und gesegneten Tag 😘
Wir sehen uns am späten Nachmittag beim OnlineBibelkreis
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